Wissenswertes für unsere Patienten
Zuzahlung:
Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, müssen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.
- Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus:
10€ Rezeptgebühr
10% der Therapiekosten - Die Zuzahlung ist im Laufe der Behandlungen fällig.
Rezeptgültigkeit:
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Die Behandlung bei gesetzlich Versicherten muss spätestens innerhalb von 28 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung begonnen werden.
Danach verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit und muss von Ihrem behandelnden Arzt neu ausgestellt oder abgeändert werden!
Verordnungen von der Berufsgenossenschaft (BG) müssen innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum begonnen werden.
Privatpatienten erkundigen sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse ob Fristen einzuhalten sind.
Terminabsagen:
Sie können individuell vereinbarte Termine bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei absagen. Hierfür können Sie uns einfach eine Nachricht per Email senden oder anrufen. Sollte aber gerade keiner an das Telefon gehen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Verspätet abgesagte oder versäumte Termine müssen mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 25,00€ privat beglichen werden.